In der römisch-katholischen Kirche besteht die Hauptaufgabe des Lektors [lat. (Vor-)Leser], im Gottesdienst die für den jeweiligen Tag vorgesehenen Schriftlesungen vor dem Evangelium vorzutragen. Das Evangelium der Heiligen Messe hingegen wird von einem Diakon oder Priester vorgetragen. Darüber hinaus kann der Lektor auch die Fürbitten, den Eröffnungsvers und den Antwortpsalm vortragen, wenn kein Psalmist anwesend ist. Die Aufgaben des Lektors können christliche Männer und Frauen erfüllen, die gefirmt und mindestens 16 Jahre alt sein sollen.
Das Amt des Lektors ist ein eigenständiger Dienst, das heißt, der Lektor soll auch dann vortragen, wenn außer dem Zelebranten noch andere Kleriker anwesend sind.
Für den Dienst erwachsener Männer als Lektor gibt es auch eine besondere kirchliche Beauftragung in liturgischer Form. Hierzulande wird sie eigentlich nur noch im Rahmen der Ausbildung auf die Weihe zum Diakon und Priester erteilt. Die dauernde oder die zeitweilige Beauftragung als Lektor ersetzt die vor der Liturgiereform üblichen niederen Weihen, zu denen unter anderem die zum Lektor und die zum Akolythen gehörte (can. 230 CIC).
[Quelle: Wikipedia, Artikel: Lektor (katholisch)]