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Die Beichte ist eines der sieben Sakramente der katholischen Kirche. Sie wird auch Sakrament der Vergebung, der Buße, der Versöhnung genannt.

In der Beichte vergibt Jesus Christus dem Pönitenten (Büßer) seine Sünden durch die Worte des Priesters. Nur ein geweihter Priester, der auch rechtlich dazu befähigt ist (Beichtjurisdiktion), hat die Vollmacht, das Beichtsakrament zu spenden (Beichtvater).

In der Generalbeichte (Lebensbeichte) stellt der Getaufte sein ganzes Leben aus schwerwiegenden Gründen neu vor Christus, um in der Taufgnade einen Neuanfang seiner christlichen Existenz zu setzen. Viele Katholiken, insbesondere in Europa, halten die Beichte heute irrtümlich für ein auf diese Fälle hin "eingeschränktes" Sakrament (und sehen den Fall der "Todsünde" als kaum je gegeben an). Richtig ist, dass Gottes Erbarmen auf vielen Wegen zu den Menschen kommt, die sich ihm zuwenden, so auch im Bußakt zu Beginn der Hl. Messe, im Reuegebet, im zerknirschten Herzen. Gültig ist aber nach wie vor die Anforderung, dass der Christ zumindest eine jährliche Beichte vollziehen soll, auch wenn ihm keine ernstlich schwere Sünde bewusst ist. Gebeichtet werden darf nur, was der Christ auch bereut! So gen. "lässliche Sünden" müssen nicht gebeichtet werden. Die Pastoral empfiehlt aber seit dem Mittelalter zunehmend die sehr regelmäßige Andachtsbeichte, mit der das Gotteskind sich häufig (z.B. wöchentlich oder monatlich) mit der Kirche Christi aussöhnt und so Stärkung auf dem Weg der Seelenführung erfährt. Im übrigen "muss" (im Sinne von Zwang) niemand irgendwo je beichten; die Beichte ist immer ein höchstpersönlicher Akt, da sie sonst auch nicht lebensnah "funktioniert". Im Gegenteil: Die Christen dürfen beichten; und so ihre sakramentale Taufe, den Bund mit Gott, immer wieder aktualisieren, wie auch in der Eucharistie.

Voraussetzung für die Sündenvergebung in der Beichte sind:

  • Reue aus übernatürlichen Motiven (aus Furcht vor göttlicher Strafe bzw. aus Liebe)
  • Bekenntnis der Sünden
  • Bußakt/Wiedergutmachung (nach Maßgabe des Beichtvaters)

In der Beichte sind alle schweren Sünden (einschließlich der Zahl und der erschwerenden Umstände) zu bekennen, deren man sich nach sorgfältiger Gewissenserforschung reumütig bewusst ist. Im Interesse der geistlichen Entwicklung des Glaubenden ist es angeraten, auch lässliche Sünden zu bekennen. Schwere Sünden können nur in der Beichte sakramental vergeben werden, lässliche auch außerhalb, so durch Gebet, gute Werke und besonders durch den würdigen Empfang der Hl. Kommunion.

In der Kirchengeschichte hat sich das Bewusstsein davon, dass der rückfällige Getaufte beichten darf, also eine sakramental wirksame Wiederherstellung der Taufgnade (notfalls täglich!) überhaupt möglich ist, allmählich durchgesetzt. Im Prinzip war die Vollmacht der Kirche zur Sündenvergebung aber schon im Evangelium fest enthalten.

Durch den Empfang der Beichte sind zwar die Sünden des Menschen vergeben, nicht jedoch alle Sündenstrafen - also die Auswirkungen der Sünde. Diese Strafen können durch Gebet, gute Werke, Teilnahme an der Hl. Messe, Wallfahrten, Almosen und Ähnliches getilgt werden. Die Kirche gewährt für manche diese "Tätigkeiten" einen Ablass, was die teilweise (Teilablass) oder vollständige (vollkommener Ablass) Wegnahme der zeitlichen (diesseitigen) Sündenstrafen mit günstiger Wirkung auch für das Purgatorium bedeutet.

Zur Vorbereitung auf die Beichte empfiehlt die römisch-katholische Kirche den Gewissensspiegel.

(Quelle: Kathpedia, Artikel: Beichte)

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