Erwerb des Vollkommenen Ablasses möglich
Von Allerheiligen (1.11.) mittags bis zum 8.11. kann der Vollkommene Ablass für die Verstorbenen gewonnen werden.
Von Allerheiligen (1.11.) mittags bis zum 8.11. kann der Vollkommene Ablass für die Verstorbenen gewonnen werden.
An den Freitagen der Fastenzeit betrachten wir um 18.00 Uhr im Kreuzweg das Leiden und Sterben des Herrn. Wir beginnen am Freitag nach Aschermittwoch in der Kirche.