Erwerb des Vollkommenen Ablasses möglich
Von Allerheiligen (1.11.) mittags bis zum 8.11. kann der Vollkommene Ablass für die Verstorbenen gewonnen werden.
Von Allerheiligen (1.11.) mittags bis zum 8.11. kann der Vollkommene Ablass für die Verstorbenen gewonnen werden.
Ab 01.02.2023 besteht beim Gottesdienst keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Maske, z.B. beim Kommuniongang, ist in das persönliche Ermessen eines jeden Einzelnen gestellt.
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