Corona-Regeln
Ab 01.02.2023 besteht beim Gottesdienst keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Maske, z.B. beim Kommuniongang, ist in das persönliche Ermessen eines jeden Einzelnen gestellt.
Ab 01.02.2023 besteht beim Gottesdienst keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Maske, z.B. beim Kommuniongang, ist in das persönliche Ermessen eines jeden Einzelnen gestellt.