Es entfallen die Werktagsgottesdienste
Vom 20. April bis 2. Mai entfallen die Werktagsgottesdienste.
Vom 20. April bis 2. Mai entfallen die Werktagsgottesdienste.
Ab 01.02.2023 besteht beim Gottesdienst keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Maske, z.B. beim Kommuniongang, ist in das persönliche Ermessen eines jeden Einzelnen gestellt.
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