Kirchenvorstandswahl 2012

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Am 17./18. November wird die Hälfte des Kirchenvorstandes neu gewählt. Wahllokal ist das Hubertushaus, Großer Saal, Hostetstr. 3. Wahlzeiten: Samstag, 17.11.12, von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr und Sonntag, 18.11.12, von 9.30 Uhr – 12.15 Uhr.
Der Kirchenvorstand verwaltet das Vermögen der Kirchengemeinde und ist ihr gesetzlicher Vertreter. Dem Kirchenvorstand gehören der Pfarrer und 8 Laien an. Die Amtsdauer der gewählten Kirchenvorstands-Mitglieder beträgt 6 Jahre. Alle drei Jahre scheidet die Hälfte der gewählten Mitglieder aus. Durch die Wahl ergänzt sich der Kirchenvorstand auf die gesetzlich vorgeschriebene Mitgliederzahl. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Kirchengemeinde, die am Wahltag 18 Jahre alt sind und seit einem Jahr am Ort der Zivilgemeinde wohnen. Wählbar sind alle wahlberechtigten Mitglieder der Kirchengemeinde, die mindestens 21 Jahre alt sind.
Es ist auch möglich, sich an der Kirchenvorstandswahl durch Briefwahl zu beteiligen. Die Wahlunterlagen können ab dem 6.11.2012 bis 15.11.2012 einschließlich während der Dienstzeiten im Pfarrbüro abgeholt werden. Der Wahlbrief muss spätestens am 18.11.2012 bis 12.15 Uhr beim Wahlvorstand eingehen (Briefkasten Pfarrbüro). Auf dem Stimmzettel dürfen höchstens 4 Namen angekreuzt werden. Ein Stimmzettel, der mehr als 4 angekreuzte Namen aufweist, ist ungültig.

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